Neue Förderrichtlinien: ab sofort €120/m² für Luftkollektoren im Altbau

Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP).
Das gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011 am 15.03.2011 in Frankfurt/Main bekannt.
 
Solar Lüften mit TWINSOLAR Compact 2.0 wird mit 240 € gefördert (Bild rechts);
1200 € Förderung für eine TOPSOLAR 10.0 - Komplettanlage: heizen, lüften und warmes Wasser (BIld oben)
2400 € für eine 20m² große JUMBOSOLAR 20.0 - Anlage zur Luftvorerwärmung (Bild mitte)
Seit 15.03.2011 bis Jahresende gelten für Solarkollektoren und damit auch für Luftkollektoren folgende neuen MAP- Förderkonditionen:
- (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m² ) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m² .
- Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
- Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
Die ganze Presseveröffentlichung finden Sie hier
Aktuelle weitere Infos nach aktuellen Gesprächen mit BAFA:
- Förderung wie bisher nur für den Altbau
- Neubauförderung nur bei Gewerbekunden mit Prozesswäreanwendung (z.B. Luftkollektoren für Holztrocknung!)
- Innovationsförderung bleibt bei 180 €/m²
- Die neuen Anträge und Richtlinien werden voraussichtlich heute noch unter www.bafa.de zu finden sein.
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