Staatliche Förderung für SolarLuft-Kollektoren steigt kräftig an
Neue Förderrichtlinien - BAFA-Förderung seit 1. April 2015 gültig
Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm der BAFA machen die Anschaffung einer Solarluft-Anlage nun noch attraktiver. Denn bereits ab dem ersten Quadratmeter werden Solarluft-Kollektoren seit dem 1. April diesen Jahres mit 140 €/m² gefördert.
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Neue Fördersätze mit Angabe je m² Kollektorfläche:
- Die Basisförderung von Luftkollektoren im Gebäudebestand* mit einer Größe von 1 – 40 m² Kollektorfläche steigt von 90 auf 140 €/m². Der Mindestförderbetrag von 2.000 € gilt nicht für Luftkollektoren! (*Gebäude, dessen Heizungssystem seit 2 Jahre in Betrieb ist).
- Die Innovationsförderung im Gebäudebestand für 20 – 100 m² Kollektorfläche steigt von 180 auf 200 €/m². Im Neubau beträgt der Fördersatz 150 €/m².
- Bei Solaren Prozesswärmeanlagen (wie z.B. Trockungsanlagen mit Luftkollektoren) gibt es keine Größenbegrenzung nach oben mehr. Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 20 m² werden bis zu 50% gefördert.
- Alle Förderungen können nun auch von Großunternehmen in Anspruch genommen werden.
Mehr Infos und Anträge finden Sie im Internet bei der BAFA.